- Feste Verzinsung
- 100-prozentige Sicherheit
- Keine Kosten
Sparbrief
Auf Sicherheit setzen: Garantierte Zinsen für Sie
Sie möchten einen Geldbetrag für eine bestimmte Zeit fest anlegen? Neben attraktiven Zinserträgen legen Sie Wert auf Sicherheit? Dann ist unser Sparbrief die richtige Lösung für Sie.
Mit dem Sparbrief sicher Geld anlegen
Eine Anlageform, völlig ohne Kursrisiko, für einen überschaubaren Zeitraum. Hier erfahren Sie die Vorteile.
Ihre Vorteile
- Absolute Sicherheit durch 100% Einlagensicherung
- Bereits ab 5.000 Euro erhältlich
- garantierter Zinssatz für die gesamte Anlagedauer
- Überschaubare Laufzeiten von 3 oder 5 Jahren
- Automatische Gutschrift des Anlagebetrages bei Fälligkeit
Unsere Antwort auf niedrige Zinsen
Im Rahmen unserer Genossenschaftlichen Beratung zeigen wir Ihnen Möglichkeiten für Ihren persönlichen Vermögensaufbau und -ausbau. Dabei beraten wir Sie immer individuell und partnerschaftlich, so finden wir die passende Lösung.
- Persönliche Situation ermitteln
- Alternativen suchen
- Chancen ergreifen
Konditionen
Anlagedauer | Zinssatz ab 5.000 € |
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3 Jahre | 2,50 % p.a. |
5 Jahre | 2,75 % p.a. |
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin gleich online.
Häufige Fragen zum Sparbrief
Der Sparbrief eignet sich für alle, die Ihr Geld sicher und rentabel anlegen möchten. Durch die wählbaren Laufzeiten ist er für eine mittelfristige oder langfristige Anlage geeignet.
Ab einer Anlagesumme in Höhe von 5.000,00 Euro können Sie alle Vorteile nutzen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Westthüringen eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Westthüringen eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.